Neben den oben genannten Angaben müssen in der Datenschutzinformation auch die Pflichtangaben aus Art. 13 bzw. 14 DSGVO enthalten sein: Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, die berechtigten Interessen, falls die Verarbeitung auf Artikel 6 (1) f DSGVO beruht, die Dauer der Verarbeitung, die Angabe der Rechte der betroffenen Person inklusive des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Möglichkeit des einfaches Widerrufs von abgegebenen Einwilligungen, sowie die Angabe, ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist bzw. welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte. Für den Fall, dass die Daten für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling eingesetzt werden, müssen aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und Auswirkungen auf die betroffene Person angegeben werden. Die Verarbeitung der Daten ist auch im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO zu dokumentieren. Die dafür benötigten Informationen finden sich bereits in der Datenschutzerklärung, die aus den bisherigen Angaben erstellt werden kann.